Struktur

Die Bevölkerung Dänemarks ist sehr homogen, über 90 Prozent der Bevölkerung sind Dänen. Im Süden Jütlands besteht mit der deutschen Minderheit eine nationale Minderheit. Hinzu kommen Angehörige anderer skandinavischer Völker und besonders seit Ende des 20. Jahrhunderts Menschen mit Migrationshintergrund, vor allem Türken.

Die deutsche Minderheit nimmt – wie die dänische Minderheit im deutschen Bundesland Schleswig-Holstein – eine Sonderstellung ein. Die meisten der etwa 15.000 bis 20.000 sich selbst als Deutsche Volksgruppe Bezeichnenden leben dicht an der Grenze zu Deutschland, ihr Bevölkerungsanteil beträgt im Gebiet Nordschleswig (entsprach bis zur Gebietsreform 2007 dem Amt Sønderjylland) etwa 6 bis 10 %. 1955 regelten Deutschland und Dänemark die Rechtsfragen in zwei Grundsatzerklärungen, den Bonn-Kopenhagener Erklärungen: Die jeweilige Minderheit erhielt unter anderem Förderungen für ihre Schulen, Büchereien, Pfarrämter etc. sowie die Anerkennung der eigenen Schulabschlüsse und auch politische Privilegien.