Politik
Staatsaufbau
Nach 1848 hat sich Dänemark zu einer konstitutionellen Monarchie entwickelt. Die jüngste Verfassungsreform 1953 verankerte das parlamentarische Prinzip im Grundgesetz und ermöglichte auch eine weibliche Thronfolge. Der König bzw. die Regierende Königin ist das Staatsoberhaupt, das fast ausschließlich repräsentative Funktionen wahrnimmt. Derzeitiges Staatsoberhaupt ist seit 1972 Königin Margrethe II. Das dänische Parlament Folketing verabschiedet die Gesetze, es wählt und kontrolliert die Regierung.
Exekutive
Formell liegt die ausführende Gewalt bei der dänischen Königin, in der Praxis wird sie jedoch vom Kabinett ausgeübt, das vom Ministerpräsidenten (dänisch statsminister) geleitet wird. Dieser wird nach Konsultationen der politischen Parteien von der Königin ernannt. Voraussetzung dafür ist, dass der Regierungschef keine offensichtliche Mehrheit im Parlament gegen sich hat. Dieser Negative Parlamentarismus bestimmt das dänische Verfassungsleben seit 1901.
Von 2001 bis 2011 wurde Dänemark von einer Minderheitsregierung aus rechtsliberaler Venstre und Konservativer Volkspartei unter Duldung der Dänischen Volkspartei geführt. Bei der Parlamentswahl am 15. September 2011 konnten die Mitte-links-Parteien eine Mehrheit erobern. Ministerpräsidentin Helle Thorning-Schmidt (Sozialdemokraten) bildete eine Minderheitsregierung aus Sozialdemokraten, Volkssozialisten und Sozialliberalen. Sie setzte auf eine enge Zusammenarbeit mit der linken Einheitsliste, um ihre parlamentarische Mehrheit zu sichern. Ende Januar 2014 schieden die Volkssozialisten aus der Koalition aus, sie unterstützten aber Thorning-Schmidts zweite Regierung.
Legislative
Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Parlament, das über nur eine Kammer verfügt. Parlamentsgesetze bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der formalen Zustimmung des Königs. Die Regierung muss Kriegserklärungen und Friedensabkommen immer vom Parlament bestätigen lassen. Ein Drittel der Abgeordneten kann verabschiedete Gesetze einer Volksabstimmung unterwerfen. Um das Gesetz zu Fall zu bringen, müssen dabei die Nein-Stimmen eine einfache Mehrheit erreichen und mindestens 30 Prozent aller stimmberechtigten Wähler ausmachen (Grundgesetz § 42).
Die Legislaturperiode ist auf vier Jahre beschränkt. Die 179 Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl bestimmt. Das Wahlsystem basiert auf der Verhältniswahl. Aktives und passives Wahlrecht besitzt jeder Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat sowie im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist. Das Frauenwahlrecht wurde 1915 ins Grundgesetz aufgenommen und kam 1918 erstmals zur Anwendung. Die autonomen Außengebiete Färöer und Grönland entsenden je zwei Abgeordnete.
Judikative
Das Højesteret (dt. Oberstes Gericht) ist Dänemarks oberste Appellinstanz in Zivil- und Strafsachen. Es verhandelt Urteile und Verfahren der beiden Landesgerichte sowie des See- und Handelsgerichts. Die Verfassung garantiert eine direkte Überprüfung durch das Oberste Gericht, wenn ein Verein durch Parlamentsgesetz zwangsaufgelöst wird.
Militär
Nach der Befreiung von der deutschen Besetzung im Zweiten Weltkrieg im Mai 1945 musste die dänische Verteidigung mit dem Wiederaufbau der Streitkräfte nahezu von Grund auf neu beginnen. 1950 begannen die USA ihr Waffenhilfsprogramm, unter anderem für Dänemark, und im selben Jahr kam es zu einer Reorganisation der militärischen und politischen Führung der Verteidigung. Erst danach erreichten die Streitkräfte schrittweise die Truppenstärke und das Bereitschaftsniveau, die sich der regelmäßig festgelegten Sollstärke der NATO annäherten. Die Truppenstärke Dänemarks lag in der Zeit des Kalten Krieges jedoch stets an der unteren Grenze der Anforderungen der Allianz. Die Verteidigungsvereinbarungen zwischen Regierung und Opposition, welche die finanzielle und politische Grundlage für die Aufgaben der Verteidigung bilden, sind von einer breiten Mehrheit im Folketing traditionell unterstützt worden. Zurzeit sind 750 dänische Soldaten in Afghanistan stationiert. Dänemark stellt auch 35 Soldaten für die KFOR.
Außenpolitik
Dänemark trat 1973 der Europäischen Gemeinschaft bei. Gemäß der dänischen Verfassung muss jede Übertragung von Souveränitätsrechten durch eine Volksabstimmung entschieden werden. Demnach stimmte das dänische Volk bereits fünfmal in EU-Fragen ab. 1992 wurde der EU-Vertrag von Maastricht im Rahmen eines Referendums abgelehnt. Ein zweiter Anlauf 1993 brachte dann die Zustimmung aufgrund von mehreren „Opt-outs“ in der Wirtschafts- und Währungsunion, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, Justiz- und Innenpolitik und der EU-Bürgerschaft. Die „Opt-outs“ werden seitdem immer wieder in Frage gestellt, weil sie einer weiteren Integration in die EU entgegenstehen. Mit dem Inkrafttreten des EU-Reformvertrages werden sie sogar noch vergrößert. Es ist vorgesehen, in den nächsten Jahren erneut Referenden zu den einzelnen Politikbereichen durchzuführen. Das dänische Parlament hat im April 2008 für den EU-Reformvertrag von Lissabon gestimmt.
Außengebiete
Die Färöer und Grönland sind seit 1948 bzw. 1979 weitgehend autonome Außengebiete innerhalb der Reichsgemeinschaft des Königreichs Dänemark. Beide Territorien gehören nicht zur EU.